Teilbereich des Deutschen Hypnoseinstituts
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Datenschutzhinweise für Verzeichnis und Eintragungsformular

Diese Seite ist als arbeitsfähiger Entwurf für die neue Hypnospathie-Subdomain gedacht. Sie sollte vor dem Livegang noch mit den finalen Verantwortlichen, Kontaktangaben und ggf. Auftragsverarbeitern abgeglichen werden.

Platzhalter bitte vor Livegang prüfen: Verantwortlicher, Kontaktdaten, Hosting, E-Mail-Versand, Speicherfristen und etwaige gemeinsame Verantwortlichkeit.

1. Verantwortlicher

Hier sollte die endgültig verantwortliche Einheit eingesetzt werden, also die Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

2. Welche Daten verarbeitet werden

  • Stammdaten wie Name, Praxisname, Ort, Kontaktdaten
  • freiwillige Profil- und Schwerpunktangaben
  • Angaben zur Qualifikation und Eintragungsbegründung
  • technische Meta-Daten, soweit sie serverseitig anfallen

3. Zwecke der Verarbeitung

  • Bearbeitung von Eintragungsanfragen
  • Kommunikation zur Prüfung und Freigabe
  • Veröffentlichung freigegebener Verzeichnisdaten
  • Verwaltung, Änderung oder Entfernung bestehender Einträge

4. Rechtsgrundlagen

Für die Prüfung und Bearbeitung einer Anfrage kommt regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO in Betracht, je nach konkreter organisatorischer Einordnung. Für die Veröffentlichung freiwillig eingereichter Verzeichnisdaten ist eine klare, dokumentierte Einwilligung bzw. eine eindeutige Beantragung der Veröffentlichung sinnvoll.

5. Veröffentlichung im Verzeichnis

Veröffentlicht werden nur Daten, die für den gewünschten Verzeichniseintrag vorgesehen und nach Prüfung freigegeben wurden. Die Veröffentlichung erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach manueller Freigabe.

6. Empfänger und technische Dienstleister

Empfänger sind nur Stellen, die für Hosting, Seitenbetrieb, Wartung oder Kommunikation erforderlich sind. Vor Livegang sollten Hosting, Mailversand und eventuelle Formular- oder CRM-Dienste konkret benannt werden.

7. Speicherdauer

Nicht freigegebene oder zurückgezogene Eintragungsanfragen sollten nach einer intern festgelegten Frist gelöscht werden. Freigegebene Einträge bleiben gespeichert, solange die öffentliche Nennung gewünscht und organisatorisch vorgesehen ist.

8. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene haben insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und – soweit einschlägig – auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde.